Update vom 18.02.2021: Heute steht es in der gedruckten SZ: Die seit langem erwarteten und dringend benötigten elektronischen Endgeräte sind eingetroffen und konnten an die Grund- und Oberschulen ausgegeben werden. Aus unserer Sicht hat die Stadtverwaltung ihr Möglichstes unternommen, der Fördermittelzeitraum wurde entsprechend verlängert. Dadurch sind keine Fördermittel verlustig gegangen, Dafür gebührt allen Beteiligten ein großer Dank!
Der Stadt Radebeul standen, wie anderen Kommunen auch, Fördermittel zur Anschaffung Mobiler Endgeräte für die Ausstattung der Schulen in Höhe von 180.000,00 € zur Verfügung. Man konnte im vergangenen Jahr vernehmen, dass andere Kommunen Geräte angeschafft haben, die jetzt Schüler*innen im Lockdown nutzen können. Nicht so in Radebeul. Das wirft Fragen auf. Deshalb hat Oliver von Gregory, Stadtratsmitglied von Bürgerforum/ Grüne Radebeul eine Anfrage an den Oberbürgermeister Bert Wendsche zum Verbleib der mobilen Endgeräte eingereicht. Für seine Initiative bedanken wir uns. Das Schreiben im Wortlaut:
Thema: Bundesmittel für digitale Endgeräte
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach Ihren Informationen wurden durch die Verwaltung am 04.09.2020 digitale Endgeräte und zwar schulabhängig entweder Laptops oder Ipads mit Fördermitteln aus der “Mobile-Endgeräte-Förderverordnung (MobilEndFöVO)” bei der KISA bestellt. Die Fördermittel mussten zum 30.11.2020 nach Ablauf des Förderzeitraums zurückgegeben werden. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf etwa 180.000 Euro. Die Geräte sind bis heute nicht der Stadt zugegangen. Hieraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
- Ein Beschluss des Stadtrats oder eines beschließenden Ausschusses zur Anschaffung der mobilen Endgeräte liegt ersichtlich nicht vor. Soweit die Anschaffung von der Vergabeermächtigung gemäß SR51/20-19/24 gedeckt gewesen wäre, hätte der Stadtrat in der ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause am 16.09.2020 darüber informiert werden müssen. Wie kam es dazu, dass weder eine Beschlussfassung durch den Stadtrat oder einen Ausschuss vorlag, noch der Stadtrat fristgerecht über die Vergabe unterrichtet wurde? Was unternimmt die Stadtverwaltung, derartige Fehler zukünftig zu vermeiden?
- Welcher Liefertermin wurde mit der KISA vereinbart? Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung wann ergriffen, um eine fristgerechte Lieferung zu gewährleisten? Wann wurde gemahnt und die KISA in Verzug gesetzt? Welche Reaktion der KISA erfolgten darauf?
- Warum wurde, wenn der Termin zur Rückzahlung der Fördermittel bekannt war, kein Fixgeschäft vereinbart, das eine Verpflichtung der KISA zur rechtzeitigen Lieferung beinhaltet hätte?
- Warum wurde der Stadtrat, nachdem die Anschaffung mobiler Endgeräte Gegenstand der Stadtratssitzung vom 25.11.2020 war, nicht in der Sitzung darüber informiert, dass eine Rückzahlung der Fördermittel 5 Tage später bevorsteht?
- Das Fehlen der mobilen Endgeräte beeinträchtigt die sozial bedürftigen Schüler insbesondere jetzt im zweiten Lockdown. Welche Schritte hat die Verwaltung unternommen, um diese Beeinträchtigungen zu minimieren? Wurden beispielsweise ausrangierte Endgeräte der Verwaltung Schulen zur Verfügung gestellt, um sie an Schüler weiterzuleiten?
- Sie teilten mit, dass eine Förderung trotz Rückgabe der Fördermittel zu gleichen Konditionen zu erwarten ist. Worauf begründet sich diese Hoffnung? Welches Förderprogramm fördert rückwirkend bereits erfolgte Investitionen? Wie sind die Förderkonditionen? Wurden die Fördermittel bereits beantragt und konnten Fördermittel bereits ausgezahlt werden, damit die Liquidität der Stadt nicht beeinträchtigt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Oliver von Gregory